Sie wollen ein Patent anmelden? So geht’s
Ein Patent ist ein Schutzrecht für Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Wenn man etwas entdeckt oder konstruiert hat, kann man sich bei Patentämtern beraten lassen und ein Patent anmelden. Die Ämter verfügen über vielfältige Literatur, in der sich erfahren lässt, ob es ein ähnliches Produkt bereits gibt.
Patente können zum einen für technische Gegenstände und zum anderen für Verfahren erteilt werden. Um ein Patent anzumelden, muss man zunächst einen Antrag stellen. Dieser muss den Namen des Anmelders, die Bezeichnung der Erfindung, eine Beschreibung der Erfindung und die Patentansprüche enthalten, die klären, was genau unter Schutz gestellt werden soll. Gegebenenfalls werden außerdem Zeichnungen benötigt, wenn sich die Beschreibungen auf diese beziehen. Darüber hinaus muss man eine Anmeldegebühr entrichten. Bis man die Anmeldung einreicht, muss die Erfindung aber geheim bleiben und darf nicht vorabveröffentlicht werden.
Wenn man ein Patent erhalten hat, dürfen Dritte die Erfindung nicht ohne Zustimmung des Erfinders nutzen. Wer beim Patentamt eingetragen ist, hat Anspruch auf Schadensersatz und kann auch Unterlassungsansprüche geltend machen, falls ein anderer die Erfindung unerlaubt nutzt. Außerdem kann er Lizenzen an andere Personen vergeben, die das Patent nützen wollen. Das Patent schützt eine Erfindung über 20 Jahre, muss aber hin und wieder verlängert werden. Man kann es aber auch vorher auslaufen lassen.
Ob man eine Erfindung tatsächlich anmelden sollte, will genau überlegt sein. Zwar ist die erste Beratung oft kostenlos, doch benötigt man in der Regel die Hilfe eines Patentanwalts, um das Patent anzumelden, was 1500 bis 4000 EUR kosten kann. Auch das Erteilungsverfahren kostet Geld: So werden für die Recherche und den Prüfungsantrag Gebühren erhoben. Zudem muss man Jahresgebühren zahlen, um das Patent aufrechtzuerhalten, und diese erhöhen sich im Laufe der Zeit. Insgesamt zahlt man für die Erteilung bereits im ersten Jahr bis zu tausend EUR, und im Laufe der Zeit können sich die Kosten summieren. Der Preis lässt sich unter Umständen reduzieren, indem der Anmelder Verfahrenskostenhilfen beantragt, falls er mittellos ist oder die Kosten nur in Raten aufbringen kann. Auch die Kosten für einen Patent- oder Rechtsanwalt können übernommen werden. Voraussetzungen für Zuschüsse oder Kostenübernahme sind aber, dass tatsächlich eine Aussicht auf Erfolg besteht. Möchte man eine Erfindung zusätzlich international schützen, muss man weitere Patente beantragen – entweder für einzelne Staaten oder für Staatenverbünde, sofern dies möglich ist. Auch hierfür muss man wieder eine Recherche durchführen, um zu erfahren, ob die Erfindung bereits in einem anderen Land existiert.

