Schreiben Sie Ihre Kündigung mit Bedacht!
Jeder kommt früher oder später einmal in die Verlegenheit, Kündigungen schreiben zu müssen. Sei es der Austritt aus einem Verein, die Kündigung einer Mietwohnung oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Alle Arten von Kündigung haben gemeinsam, dass sie gewissen Vorschriften an die Form unterliegen und meistens mit Fristen verbunden sind.
Der Austritt aus einem Verein kann beispielsweise manchmal erst zum Ende eines Beitragszeitraums erfolgen. Ansonsten ist die Rückerstattung der Beträge für den Verein mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Unverhältnismäßig deshalb, weil die Beiträge doch eher klein sind. Trotzdem sollte man auch bei einer solchen Kündigung nicht auf die Schriftform verzichten und den Austritt zum nächstmöglichen Termin erklären.
Etwas anders sieht es schon bei der Kündigung eines Mietvertrages aus. Hier gibt es gesetzliche Fristen, an die sich sowohl der Mieter wie auch der Vermieter zu halten hat. Die Nichteinhaltung einer solchen Frist macht eine Kündigung automatisch unwirksam. Deshalb sollte man dann auch immer direkt ersatzweise zum nächstmöglichen Termin mitkündigen, wenn man sich über den genauen Zeitpunkt nicht im Klaren ist. Und auch hier gilt die Schriftform, wobei eine solche Kündigung dann auch per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden sollte.
Mit zu den unangenehmsten Kündigungen zählen sicherlich solche, die den Arbeitsplatz betreffen. Wem als Arbeitnehmer gekündigt wird, steht meistens vor einer Fülle von Herausforderungen und Problemen. Nicht selten wird dann versucht, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Der Arbeitgeber ist dann gut beraten, wenn das Kündigungsschreiben formal richtig und auch fristgerecht dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Alles andere bietet eine Angriffsfläche für eine Kündigungsschutzklage. Auch die vorherige Information eines Betriebsrates ist notwendig, ebenso eine Berücksichtigung sozialer Aspekte. Im umgekehrten Fall, also wenn Arbeitnehmer Kündigungen schreiben, um selber das Unternehmen zu verlassen, ist ebenfalls auf Frist und Form zu achten, andere Faktoren sind aber nicht so relevant oder Voraussetzung wie bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.

