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		<title>Man kann ein Testament durchaus anfechten</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 06:22:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claudia Pabst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Testament kann aus verschiedenen Gründen angefochten werden. Diese müssen allerdings durch den Anfechter ausreichend erklärt und für die Erstellung des Testaments relevant sein. Das heißt: Hat der Erblasser nachweislich von dem Anfechtungsgrund gewusst und diesen dennoch in seinem Testament nicht berücksichtigt, ist eine Anfechtung nicht rechtens und wird nicht anerkannt. Mögliche Gründe, um das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Testament kann aus verschiedenen Gründen angefochten werden. Diese müssen allerdings durch den Anfechter ausreichend erklärt und für die Erstellung des Testaments relevant sein. Das heißt: Hat der Erblasser nachweislich von dem Anfechtungsgrund gewusst und diesen dennoch in seinem Testament nicht berücksichtigt, ist eine Anfechtung nicht rechtens und wird nicht anerkannt.  </p>
<p>Mögliche Gründe, um das Testament anfechten zu können, sind beispielsweise die Auslassung eines Pflichtteilberechtigten, ein Irrtum durch den Erblasser oder auch der Nachweis, dass die Erstellung des Testaments unter rechtswidrigen Umständen, wie etwa einer Erpressung, stattgefunden hat. Wird der Anfechtung stattgegeben, erlischt die komplette Gültigkeit des verfügten Willens. Anfechten kann nur die Person, für die eine Aufhebung einen Vorteil bringen würde. Nach der Verlesung des Testaments muss innerhalb von zwölf Monaten der Antrag auf Löschung beim Nachlassgericht vorliegen. </p>
<p>Eine Anfechtung zieht jedoch nicht immer nach sich, dass das komplette Testament ungültig wird. Auch eine Änderung der Erbfolge kann erreicht werde. Diese tritt dann ein, wenn der Anfechter nachweisen kann, dass bei einem Begünstigten eine Erbunwürdigkeit vorliegt. Eine Erbunwürdigkeit tritt ein, wenn der Begünstigte den Erblasser vorsätzlich physisch verletzt, ihn durch Gewalt zur Erstellung des Testaments gezwungen oder das Schriftstück verfälscht hat. Ziel einer Anfechtung ist es immer, den tatsächlichen Willen des Verstorbenen durchzusetzen, deswegen werden die Gründe für den Einspruch von einem Gericht überprüft.</p>
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		<title>Meine Infos zur gewerblichen Rechtsschutzversicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 12:32:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claudia Pabst</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der heutigen Zeit können unternehmerische Fehlentscheidungen unter Umständen weitreichende juristische Nachteile mit sich bringen. Aus diesem Grund sind viele Gewerbetreibende bestrebt, sich im Vorfeld mithilfe der entsprechenden Versicherung abzusichern. Hierbei kann zum Beispiel eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung hilfreich sein, die im Bedarfsfall dafür sorgt, dass ein fähiger Jurist als Rechtsbeistand zur Verfügung steht. Damit man [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der heutigen Zeit können unternehmerische Fehlentscheidungen unter Umständen weitreichende juristische Nachteile mit sich bringen. Aus diesem Grund sind viele Gewerbetreibende bestrebt, sich im Vorfeld mithilfe der entsprechenden Versicherung abzusichern. Hierbei kann zum Beispiel eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung hilfreich sein, die im Bedarfsfall dafür sorgt, dass ein fähiger Jurist als Rechtsbeistand zur Verfügung steht. Damit man als Unternehmer aber in den Genuss einer solchen Versicherung kommen kann, sollte man sich zuvor genau darüber erkundigen, welche Rechtsschutzversicherungen es auf dem Markt gibt und wie man diese am besten für sich nutzen kann. Der erste Schritt sieht daher so aus, dass potenzielle Versicherungskunden sich zunächst einen Beratungstermin bei einem Versicherungsvertreter oder einem Makler geben lassen. Dieser kann in einem persönlichen Gespräch genauer abwägen, welche Bedürfnisse, Wünsche und Möglichkeiten der jeweilige Kunde hat und wie man diese erfüllen kann.</p>
<p>Der Versicherungsmarkt hält die unterschiedlichsten Produkte für Klienten bereit. Hieraus die geeignete Lösung zu finden, ist das erklärte Ziel des künftigen Vertragspartners. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die einzelnen Faktoren, welche es bei der Auswahl der richtigen Versicherungspolice zu beachten gilt. Hierbei geht es um verschiedene rechtliche Themengebiete, die man vorher genau abstecken sollte. Letztlich zahlt der Kunde für alle abgedeckten Rechtsbereiche, obwohl er unter Umständen nicht sämtliche dieser Bereiche auch tatsächlich in Anspruch nehmen muss. Auch wichtig zu wissen ist, dass weniger bekannte Versicherungsgesellschaften oftmals günstiger sein können als große bekannte Anbieter. Wer sich selbst auf die Suche nach der passenden Versicherung machen möchte, der kann hierfür einen Blick ins Internet werfen. Online wird man generell schnell fündig. Auch einen Antrag auf Mitgliedschaft können potenzielle Kunden über das Netz abschließen.</p>
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		<title>Sie wollen ein Patent anmelden? So geht&#8217;s</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 12:20:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claudia Pabst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsschutz und Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Erfindungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Patent ist ein Schutzrecht für Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Wenn man etwas entdeckt oder konstruiert hat, kann man sich bei Patentämtern beraten lassen und ein Patent anmelden. Die Ämter verfügen über vielfältige Literatur, in der sich erfahren lässt, ob es ein ähnliches Produkt bereits gibt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Patent ist ein Schutzrecht für Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Wenn man etwas entdeckt oder konstruiert hat, kann man sich bei Patentämtern beraten lassen und ein Patent anmelden. Die Ämter verfügen über vielfältige Literatur, in der sich erfahren lässt, ob es ein ähnliches Produkt bereits gibt.</p>
<p>Patente können zum einen für technische Gegenstände und zum anderen für Verfahren erteilt werden. Um ein Patent anzumelden, muss man zunächst einen Antrag stellen. Dieser muss den Namen des Anmelders, die Bezeichnung der Erfindung, eine Beschreibung der Erfindung und die Patentansprüche enthalten, die klären, was genau unter Schutz gestellt werden soll. Gegebenenfalls werden außerdem Zeichnungen benötigt, wenn sich die Beschreibungen auf diese beziehen. Darüber hinaus muss man eine Anmeldegebühr entrichten. Bis man die Anmeldung einreicht, muss die Erfindung aber geheim bleiben und darf nicht vorabveröffentlicht werden.</p>
<p>Wenn man ein Patent erhalten hat, dürfen Dritte die Erfindung nicht ohne Zustimmung des Erfinders nutzen. Wer beim Patentamt eingetragen ist, hat Anspruch auf Schadensersatz und kann auch Unterlassungsansprüche geltend machen, falls ein anderer die Erfindung unerlaubt nutzt. Außerdem kann er Lizenzen an andere Personen vergeben, die das Patent nützen wollen. Das Patent schützt eine Erfindung über 20 Jahre, muss aber hin und wieder verlängert werden. Man kann es aber auch vorher auslaufen lassen.</p>
<p>Ob man eine Erfindung tatsächlich anmelden sollte, will genau überlegt sein. Zwar ist die erste Beratung oft kostenlos, doch benötigt man in der Regel die Hilfe eines Patentanwalts, um das Patent anzumelden, was 1500 bis 4000 EUR kosten kann. Auch das Erteilungsverfahren kostet Geld: So werden für die Recherche und den Prüfungsantrag Gebühren erhoben. Zudem muss man Jahresgebühren zahlen, um das Patent aufrechtzuerhalten, und diese erhöhen sich im Laufe der Zeit. Insgesamt zahlt man für die Erteilung bereits im ersten Jahr bis zu tausend EUR, und im Laufe der Zeit können sich die Kosten summieren. Der Preis lässt sich unter Umständen reduzieren, indem der Anmelder Verfahrenskostenhilfen beantragt, falls er mittellos ist oder die Kosten nur in Raten aufbringen kann. Auch die Kosten für einen Patent- oder Rechtsanwalt können übernommen werden. Voraussetzungen für Zuschüsse oder Kostenübernahme sind aber, dass tatsächlich eine Aussicht auf Erfolg besteht. Möchte man eine Erfindung zusätzlich international schützen, muss man weitere Patente beantragen &#8211; entweder für einzelne Staaten oder für Staatenverbünde, sofern dies möglich ist. Auch hierfür muss man wieder eine Recherche durchführen, um zu erfahren, ob die Erfindung bereits in einem anderen Land existiert.</p>
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		<title>Was passiert beim Arbeitsgericht?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 11:38:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claudia Pabst</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In allen zwischenmenschlichen Beziehungen kommt es früher oder später zu Konflikten. Das gilt nicht nur für Partnerschaften, die Familie oder Freundschaften, sondern auch für den Arbeitsplatz. Häufig kommt es besonders dort zu Schwierigkeiten, weil sehr unterschiedliche Menschen in einer künstlich erzeugten Gemeinschaft zusammenkommen. Wie gut oder schlecht sich die jeweiligen Probleme lösen lassen, hängt zum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In allen zwischenmenschlichen Beziehungen kommt es früher oder später zu Konflikten. Das gilt nicht nur für Partnerschaften, die Familie oder Freundschaften, sondern auch für den Arbeitsplatz. Häufig kommt es besonders dort zu Schwierigkeiten, weil sehr unterschiedliche Menschen in einer künstlich erzeugten Gemeinschaft zusammenkommen. Wie gut oder schlecht sich die jeweiligen Probleme lösen lassen, hängt zum einen von der Art derselben, zum anderen auch von den Konfliktmanagement-Fähigkeiten der Beteiligten ab. Können Streitereien zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einvernehmlich geklärt werden und kann auch der Betriebsrat, sofern vorhanden, keine Schlichtung erreichen, landen die entstandenen Streitfälle nicht selten vor dem Arbeitsgericht. Dies ist zuständig für alle rechtlichen Konflikte, die zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern anfallen. Hier gilt grundsätzlich die Zivilprozessordnung. Vor dem Arbeitsgericht kann sich jeder selbst vertreten. Es besteht also kein Anwaltszwang; wer sich dennoch mit einem Rechtsbeistand wohler fühlt, kann sich sehr wohl von einem vertreten lassen. Wer Mitglied in einer Gewerkschaft ist, kann sich anstatt von einem Anwalt auch von einem Gewerkschaftsmitglied vertreten lassen. Entscheidet man sich dafür, sich selbst vor Gericht zu vertreten, kann man die so genannte Rechtsantragsstelle in Anspruch nehmen, die bei der Formulierung der Anklageschrift behilflich ist. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Rechtsberatung, sondern nur um einen Rechtspfleger, der im Interesse der Kläger die Anklageschrift entsprechend ausarbeitet.</p>
<p>Die Kosten für das Gerichtsverfahren trägt jede Partei zunächst selbst. Dabei fallen insbesondere die Anwaltskosten an, sofern ein Rechtsbeistand beauftragt wird. Die entstehenden Gerichtskosten müssen nach erfolgtem Urteil von der Partei getragen werden, die im Rechtsstreit unterliegt. Sollte der Streitfall in der ersten Instanz mit einem Vergleich beendet werden, fallen die Gerichtskosten weg. Grundsätzlich sind die Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht geringer als in der Zivilgerichtsbarkeit. Häufig werden die Streitparteien zunächst zu einem so genannten Gütetermin geladen, bei dem es noch einmal um einen Versuch geht, den Streitfall einvernehmlich zu lösen. Hier wird der ganze Fall detailliert dargelegt und im Idealfall ein Vergleich erzielt.</p>
<p>Besonders häufig handelt es sich bei einer Klage beim Arbeitsgericht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern um die so genannten Kündigungsschutzklagen. Im Rahmen dieser greift der Arbeitnehmer eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung an. Nur in den seltensten Fällen geht es aber darum, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rückgängig zu machen – häufig soll eine möglichst hohe Abfindung für den Arbeitnehmer erzielt werden. Die Kündigungsschutzklage muss fristgerecht innerhalb von drei Wochen nach ausgesprochenem Ende des Beschäftigungsverhältnisses eingereicht werden, unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt. Auch hier wird vom Gericht zunächst ein Gütetermin angeordnet. Dieser endet bereits häufig damit, dass der Arbeitgeber der Zahlung einer Abfindung zustimmt. Die Höhe dieser entscheidet sich unter anderem nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses: Grundsätzlich geht man von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung aus.</p>
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		<title>Erbe annehmen oder ausschlagen?</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 21:45:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claudia Pabst</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach Zustellung der Erbinformation mittels eines Erbscheins kann der Betreffende dieses Erbe annehmen oder ausschlagen. Die Annahme des Erbes kann auf zwei Arten erfolgen. Zum einen kann der Erbe die Annahme aussprechen, dann kommt das Erbe sofort zur Auszahlung, zum anderen kann er die Frist von sechs Wochen verstreichen lassen, dann wird das Erbe automatisch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Zustellung der Erbinformation mittels eines Erbscheins kann der Betreffende dieses Erbe annehmen oder ausschlagen. Die Annahme des Erbes kann auf zwei Arten erfolgen. Zum einen kann der Erbe die Annahme aussprechen, dann kommt das Erbe sofort zur Auszahlung, zum anderen kann er die Frist von sechs Wochen verstreichen lassen, dann wird das Erbe automatisch angenommen. Zur Ablehnung des Erbes muss der Betreffende diese vor einem Notar innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Erbscheins erklären. Verstreicht die Zeit, ohne dass der Erbe den Verzicht erklärt hat, dann wird das Erbe, wie schon erwähnt, automatisch angenommen. Stellt sich nun später heraus, dass z. B. die tatsächlichen Schulden vom Erben unterschätzt wurden und das Erbe nicht angenommen werden kann, dann kann das Erbe unter Umständen angefochten werden. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn z. B. ein Erbberechtigter nicht berücksichtigt wurde.</p>
<p>Um eine Erbschaft übertragen zu können, muss das Erbe zuvor angenommen werden. Dann kann der Betreffende das Erbe in der Folge an einen Dritten übertragen und dieses von einem Notar beglaubigen lassen. Dabei ist es egal, aus welchen Gründen die Übertragung erfolgt. Allerdings sollte hierbei im Vorfeld die eigene Lebenssituation berücksichtigt werden. Wenn der Betreffende z. B. Empfänger von Lohnersatzleistungen ist, dann wird das Erbe vom Amt als Vermögen gewertet und die monatlichen Zahlungen werden so lange eingestellt, bis es verbraucht wurde. Dabei ist es unerheblich, ob im weiteren Verlauf das Erbe übertragen wurde oder nicht. In diesem Fall sollte der Betreffende das Erbe innerhalb der Frist ausschlagen, dann geht es automatisch an eine andere erbberechtigte Person. Hierbei muss jedoch bedacht werden, dass mit der Ausschlagung des Erbes auch andere Familienmitglieder erbberechtigt werden, so dass es zu Komplikationen kommen kann. In jedem Fall ist es vom Vorteil, wenn bestimmte Erbanteile, die übertragen werden sollen, gesondert aufgeführt werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommen kann.</p>
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		<title>Rechtliches, wenn Sie einen Adelstitel erwerben wollen</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Nov 2011 15:24:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claudia Pabst</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Während ein Adelstitel in früheren Zeiten lediglich dazu diente, den Stand einer Person anzuzeigen, ist er heute zu einem Prestige-Objekt geworden. Eine Rechtsgültigkeit haben die Titel in Deutschland seit 1918 zwar nicht mehr, dennoch haben einige Personen den Wunsch, einen zu tragen. Dies ist allerdings in Deutschland nur auf drei Wegen möglich. Entweder man wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Während ein Adelstitel in früheren Zeiten lediglich dazu diente, den Stand einer Person anzuzeigen, ist er heute zu einem Prestige-Objekt geworden. Eine Rechtsgültigkeit haben die Titel in Deutschland seit 1918 zwar nicht mehr, dennoch haben einige Personen den Wunsch, einen zu tragen. Dies ist allerdings in Deutschland nur auf drei Wegen möglich. Entweder man wird in eine adlige Familie hereingeboren und erhält den Titel durch die Geburt, man geht die Ehe mit einer adligen Person ein und übernimmt den Titel mit oder man lässt sich von einer adligen Person adoptieren. Da immer mehr Adlige zu wenig männliche Nachkommen haben, die ihren Namen vererben können, ist die Adoption heutzutage gar nicht mehr so selten. Es ist allerdings auch mit sehr viel Glück verbunden, für dieses Vorhaben einen Adligen zu finden. </p>
<p>Während in Deutschland ein Titel nicht auf dem käuflichen Weg erworben werden kann, ist dies im europäischen Ausland dennoch möglich. Auch hier besteht das Problem der fehlenden männlichen Nachkommen. Der Kauf und Verkauf von Adelstiteln hat also für beide Seiten Vorteile. Die Namen der Adelshäuser werden durch den Verkauf weiter vererbt und der nicht adlige Käufer erhält den begehrten Titel. Damit man beim Kauf jedoch keinem Betrüger aufliegt, sollte auf einige Dinge geachtet werden. Ein Adelstitel wird nie unter einem fünfstelligen Betrag zu bekommen sein. Außerdem können die Verkäufer einen langen Stammbaum ohne Lücken aufweisen und verkaufen den angebotenen Titel nicht an jede Person, sondern lassen sich meist den Lebenslauf zeigen, um zu verhindern, dass der Name mit Kriminalität in Verbindung kommt. Wird ein Titel zu einem günstigeren Preis angeboten, ist die Urkunde nicht selten gefälscht und hat keinen Wert. Wer einen Adelstitel erwerben möchte, kann sich also mit seiner Anfrage an die noch heute in Europa bestehenden, fürstlichen oder gräflichen, Häuser wenden.</p>
<p>Der Erwerb eines Titels ist also mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Um diesen auch wirklich tragen zu können, ist es wichtig, einen gültigen und bestehenden Titel auf dem rechtlich korrekten Weg zu bekommen. Ist das nicht der Fall, darf der Titel nicht auf den Ausweispapieren aufgeführt werden.</p>
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		<title>Geschäftsbriefbogen: Muster erleichtern die Gestaltung</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 14:32:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claudia Pabst</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Geschäftspapiere, die für die Kommunikation des Unternehmens nach außen verwendet werden, müssen dabei dem restlichen Erscheinungsbild des Unternehmens entsprechen. Die Geschäftspapiere gehören mit zum Corporate Design, also dem Bereich, der sich mit der visuellen Identifikation des Unternehmens beschäftigt. Neben grafischen Elementen, wie dem Logo, gehören allerdings auch einige rechtliche Angaben mit auf das Geschäftspapier, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Geschäftspapiere, die für die Kommunikation des Unternehmens nach außen verwendet werden, müssen dabei dem restlichen Erscheinungsbild des Unternehmens entsprechen. Die Geschäftspapiere gehören mit zum Corporate Design, also dem Bereich, der sich mit der visuellen Identifikation des Unternehmens beschäftigt. Neben grafischen Elementen, wie dem Logo, gehören allerdings auch einige rechtliche Angaben mit auf das Geschäftspapier, wobei sich diese nach Unternehmensform durchaus unterscheiden können. Hier sollte man aber stets nach dem Motto verfahren, dass eher zu viele als zu wenige Informationen vorhanden sein sollten, denn ansonsten können rechtliche Konsequenzen drohen. Gleiches gilt übrigens auch für E-Mails, die ebenfalls als Geschäftsbriefe gelten und die gleichen Informationen enthalten müssen, die auch auf Briefpapier vorhanden sind. Von daher macht es durchaus Sinn, auch E-Mails mit in den Designprozess für Geschäftspapiere mit einzubeziehen und eine E-Mail-Vorlage zu erstellen, die alle notwendigen Angaben enthält.</p>
<p>Die erste grundsätzliche Unterscheidung für den Briefbogen ergibt sich daraus, ob ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht. Ohne Eintragung reicht es aus, wenn der Unternehmer mit einem Vor- und Zunamen firmiert und diesen, zusammen mit seiner ladungsfähigen Anschrift, den Kommunikationsdaten sowie üblicherweise der Angabe einer Steuernummer sowie einer Bankverbindung auf den Geschäftsbriefen vermerkt. Für alle Unternehmen, die im Handelsregister eintragen sind, also vom Einzelkaufmann bis hin zu einer Aktiengesellschaft, gelten hingegen gesetzliche Vorschriften, die einzuhalten sind. Allen gemein ist dabei, dass die Firmierung in der Form anzugeben ist, wie sie auch im Handelsregister eingetragen ist. Ist bei der Eintragung ein Fehler passiert, muss man im Grunde genommen bis zu dessen Korrektur unter der fehlerhaften Eintragung firmieren. Weiterhin ist immer die Angabe der Unternehmensform eine Pflichtangabe, ebenso wie die Nennung der Registernummer sowie des Registergerichts, an dem die Eintragung vorgenommen wurde. Außer bei einem Einzelkaufmann, der unter seinem Namen mit entsprechendem Zusatz firmiert, sind bei anderen Gesellschaften die Namen der Geschäftsführer mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Bei bestehenden Aufsichtsräten ist mindestens dessen Vorsitzender namentlich zu benennen.</p>
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		<title>Tipps für die Suche nach einer kostenlosen Rechtssberatung</title>
		<link>http://www.dialogwirtschaft.de/tipps-fur-die-suche-nach-einer-kostenlosen-rechtssberatung/</link>
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		<pubDate>Tue, 18 Oct 2011 18:13:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claudia Pabst</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Es gibt zahlreiche Situationen, in denen man rechtlichen Beistand benötigt. Wenn man z.B. einen Vertrag abgeschlossen hat, der sich als unseriös herausgestellt hat und den man anfechten möchte. Auch bei Unterhaltsfragen wird in der Regel eine Rechtsberatung benötigt, ebenso wenn man z.B. ein Haus verkauft und bei der Durchführung der Verträge Probleme auftreten. Man kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt zahlreiche Situationen, in denen man rechtlichen Beistand benötigt. Wenn man z.B. einen Vertrag abgeschlossen hat, der sich als unseriös herausgestellt hat und den man anfechten möchte. Auch bei Unterhaltsfragen wird in der Regel eine Rechtsberatung benötigt, ebenso wenn man z.B. ein Haus verkauft und bei der Durchführung der Verträge Probleme auftreten. Man kann jederzeit einen Termin bei einem Rechtsanwalt vereinbaren, muss jedoch die Kosten begleichen, die dieser in Rechnung stellt. Da die Stundensätze von Rechtsanwälten eher hoch sind, sind viele Menschen auf der Suche nach einer Rechtsberatung, für die keine Kosten anfallen.</p>
<p>Um eine kostenlose Rechtsberatung zu finden, empfiehlt es sich, online zu recherchieren. Durch einen entsprechenden Suchlauf einer Suchmaschine kann man schnell zahlreiche Links finden, die sorgfältig geprüft werden sollten. In der Regel wird Rechtsberatung, bei der keine Kosten anfallen, von karitativen Institutionen angeboten, wie z.B. der christlichen Kirche. Auf diese Weise soll es Menschen, die nicht über viel Geld verfügen, ermöglicht werden, sich bei rechtlichen Problemen umfassend zu informieren. Bei der Durchsicht der Links ist wichtig zu prüfen, wer der Träger der Beratungsstelle ist. Dadurch kann man ausschließen, dass man sich für unseriöse Angebote entscheidet.</p>
<p>Hat man eine Rechtsberatung gefunden, die kostenfrei ist und einen guten Eindruck macht, sollte man sich umgehend um einen Termin bemühen. Man muss in vielen Fällen jedoch eine Wartezeit akzeptieren, da es viele Interessenten für diese Angebote gibt. In der Regel wird man schriftlich oder telefonisch darüber informieren, wann ein freier Termin ist.</p>
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		<title>Schreiben Sie Ihre Kündigung mit Bedacht!</title>
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		<pubDate>Wed, 05 Oct 2011 11:33:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claudia Pabst</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Jeder kommt früher oder später einmal in die Verlegenheit, Kündigungen schreiben zu müssen. Sei es der Austritt aus einem Verein, die Kündigung einer Mietwohnung oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Alle Arten von Kündigung haben gemeinsam, dass sie gewissen Vorschriften an die Form unterliegen und meistens mit Fristen verbunden sind. Der Austritt aus einem Verein kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder kommt früher oder später einmal in die Verlegenheit, Kündigungen schreiben zu müssen. Sei es der Austritt aus einem Verein, die Kündigung einer Mietwohnung oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Alle Arten von Kündigung haben gemeinsam, dass sie gewissen Vorschriften an die Form unterliegen und meistens mit Fristen verbunden sind.</p>
<p>Der Austritt aus einem Verein kann beispielsweise manchmal erst zum Ende eines Beitragszeitraums erfolgen. Ansonsten ist die Rückerstattung der Beträge für den Verein mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Unverhältnismäßig deshalb, weil die Beiträge doch eher klein sind. Trotzdem sollte man auch bei einer solchen Kündigung nicht auf die Schriftform verzichten und den Austritt zum nächstmöglichen Termin erklären. </p>
<p>Etwas anders sieht es schon bei der Kündigung eines Mietvertrages aus. Hier gibt es gesetzliche Fristen, an die sich sowohl der Mieter wie auch der Vermieter zu halten hat. Die Nichteinhaltung einer solchen Frist macht eine Kündigung automatisch unwirksam. Deshalb sollte man dann auch immer direkt ersatzweise zum nächstmöglichen Termin mitkündigen, wenn man sich über den genauen Zeitpunkt nicht im Klaren ist. Und auch hier gilt die Schriftform, wobei eine solche Kündigung dann auch per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden sollte.</p>
<p>Mit zu den unangenehmsten Kündigungen zählen sicherlich solche, die den Arbeitsplatz betreffen. Wem als Arbeitnehmer gekündigt wird, steht meistens vor einer Fülle von Herausforderungen und Problemen. Nicht selten wird dann versucht, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Der Arbeitgeber ist dann gut beraten, wenn das Kündigungsschreiben formal richtig und auch fristgerecht dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Alles andere bietet eine Angriffsfläche für eine Kündigungsschutzklage. Auch die vorherige Information eines Betriebsrates ist notwendig, ebenso eine Berücksichtigung sozialer Aspekte. Im umgekehrten Fall, also wenn Arbeitnehmer Kündigungen schreiben, um selber das Unternehmen zu verlassen, ist ebenfalls auf Frist und Form zu achten, andere Faktoren sind aber nicht so relevant oder Voraussetzung wie bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.</p>
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		<title>Regeln bei der Landpachtvertrag-Kündigung</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 13:34:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claudia Pabst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verträge]]></category>
		<category><![CDATA[Fortsetzungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Schriftform]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsverlängerung]]></category>

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		<description><![CDATA[Charakteristisch für die Landpacht ist der dauernde Leistungsaustausch &#8211; Bewirtschaftung des Grundstückes gegen Zahlung eines Pachtzinses. Aus diesem Grund ist bei der Landpachtvertrag-Kündigung zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen zu unterscheiden. Ist der Pachtvertrag von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum geschlossen worden, endet er im Grundsatz mit Ablauf dieses Zeitraumes. Allerdings eröffnet das Gesetz die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Charakteristisch für die Landpacht ist der dauernde Leistungsaustausch &#8211; Bewirtschaftung des Grundstückes gegen Zahlung eines Pachtzinses. Aus diesem Grund ist bei der Landpachtvertrag-Kündigung zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen zu unterscheiden.</p>
<p>Ist der Pachtvertrag von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum geschlossen worden, endet er im Grundsatz mit Ablauf dieses Zeitraumes. Allerdings eröffnet das Gesetz die Möglichkeit der stillschweigenden Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit. Voraussetzung ist, dass der Landpachtvertrag für länger als drei Jahre geschlossen wurde und eine schriftliche Anfrage auf Vertragsverlängerung nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich abgelehnt wurde. Da diejenige Vertragspartei, die an einer Fortsetzung des Pachtverhältnisses interessiert ist, nicht bis kurz vor dem Ende im Unklaren gelassen werden soll, ob sie mit einer Vertragsverlängerung rechnen kann oder nicht, muss die Anfrage auf Verlängerung innerhalb des drittletzten Pachtjahres erfolgen. Weiterhin muss der andere Vertragspartner ausdrücklich auf die Folgen des Ausbleibens einer formgerechten Antwort hingewiesen werden. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber langfristige agrarwirtschaftliche Planungen ermöglichen. Ein befristeter Landpachtvertrag kann während der Vertragslaufzeit nicht ordentlich gekündigt werden, es sei denn, der Vertrag sieht eine entsprechende Klausel vor. </p>
<p>Die Landpachtvertrag-Kündigung eines unbefristeten Vertrages bedarf der Schriftform und ist nur bis zum dritten Werktag des Pachtjahres zum Ende des nächsten Pachtjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt somit fast zwei Jahre. Bei Versäumung der Frist kann die Erklärung in eine Kündigung zum Ende des nächsten zulässigen Zeitpunkts oder ein Angebot auf Vertragsaufhebung umgedeutet werden. Zum Schutz der Existenz der wirtschaftlichen Lebensgrundlage für den Pächter und dessen Familie besteht in Einzelfällen nach der Kündigung ein materieller Fortsetzungsanspruch. Dabei ist nicht erforderlich, dass der Pachtbetrieb die einzige Einnahmequelle des Pächters ist, ausreichend ist bereits, dass der Betrieb im wesentlichen Umfang die Lebensgrundlage bildet.</p>
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