Erbe annehmen oder ausschlagen?
Nach Zustellung der Erbinformation mittels eines Erbscheins kann der Betreffende dieses Erbe annehmen oder ausschlagen. Die Annahme des Erbes kann auf zwei Arten erfolgen. Zum einen kann der Erbe die Annahme aussprechen, dann kommt das Erbe sofort zur Auszahlung, zum anderen kann er die Frist von sechs Wochen verstreichen lassen, dann wird das Erbe automatisch angenommen. Zur Ablehnung des Erbes muss der Betreffende diese vor einem Notar innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Erbscheins erklären. Verstreicht die Zeit, ohne dass der Erbe den Verzicht erklärt hat, dann wird das Erbe, wie schon erwähnt, automatisch angenommen. Stellt sich nun später heraus, dass z. B. die tatsächlichen Schulden vom Erben unterschätzt wurden und das Erbe nicht angenommen werden kann, dann kann das Erbe unter Umständen angefochten werden. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn z. B. ein Erbberechtigter nicht berücksichtigt wurde.
Um eine Erbschaft übertragen zu können, muss das Erbe zuvor angenommen werden. Dann kann der Betreffende das Erbe in der Folge an einen Dritten übertragen und dieses von einem Notar beglaubigen lassen. Dabei ist es egal, aus welchen Gründen die Übertragung erfolgt. Allerdings sollte hierbei im Vorfeld die eigene Lebenssituation berücksichtigt werden. Wenn der Betreffende z. B. Empfänger von Lohnersatzleistungen ist, dann wird das Erbe vom Amt als Vermögen gewertet und die monatlichen Zahlungen werden so lange eingestellt, bis es verbraucht wurde. Dabei ist es unerheblich, ob im weiteren Verlauf das Erbe übertragen wurde oder nicht. In diesem Fall sollte der Betreffende das Erbe innerhalb der Frist ausschlagen, dann geht es automatisch an eine andere erbberechtigte Person. Hierbei muss jedoch bedacht werden, dass mit der Ausschlagung des Erbes auch andere Familienmitglieder erbberechtigt werden, so dass es zu Komplikationen kommen kann. In jedem Fall ist es vom Vorteil, wenn bestimmte Erbanteile, die übertragen werden sollen, gesondert aufgeführt werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommen kann.

